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Wichtige Information zu Ihrer Gasgeräteinstallation:
Wir möchten unsere Kunden daran erinnern, dass die Montage des Gasherds oder der Gaskochstelle ausschließlich durch konzessionierte Installateure mit entsprechender Gewerbeberechtigung erfolgen darf.
Die Neuinstallation/der Wechsel Ihres Gasgerätes muss mittels einer Installationsanzeige bei Ihrem Gasversorger gemeldet werden. Da diese Anzeige ausschließlich von berechtigten Installationsbetrieben eingereicht wird, ist der nicht zulässige Anschluss durch den Mieter/Eigentümer in der Regel ausgeschlossen.
Der Anschluss erfolgt zum aktuellen Stand mittels Gassteckdose und Gassicherheitsschlauch, welche beide ÖVGW-zertifiziert sein müssen. Die Montage von fix angeschlossenen Gasherden ist nicht zulässig.
Abb1, Gassteckdose
Abb2.: Gassicherhietsschlauch
Abb3.: Rückansicht Gasstandherd (ähnliches Prinzip bei Gaskochmulden)
Ihr Gerät wird mit einer dichten Metallkappe an einer Anschlussstelle und einer Kunststoffkappe an der gegenüberliegenden Anschlussstelle, welche den Anschluss vor Verschmutzung am Transportweg schützt, ausgeliefert.
Die Kunststoffkappe wird für den Betrieb nicht benötigt und vom konzessionierten Installateur vor der Installation entfernt.
Wird der Anschluss über die gegenüberliegende Seite geführt, wird der konzessionierte Installateur die dicht schließende Metallkappe entsprechend wechseln und gegenüberliegend anbringen. Der Anschluss kann nun von der anderen Seite erfolgen. Die Abbildung 4 zeigt den korrekten Anschluss.
Abb4.: Anschlussarten – Rechts oder Links
Verbleibt die Kunststoffkappe durch einen Irrtum am Gerät
ist der Betrieb strengstens untersagt!
In diesem Fall ist die Gasinnenanlage sofort stillzulegen. Schließen Sie sicherheitshalber den Gashahn. Dieser befindet meist in der Nähe Ihres Gaszählers oder bei Häusern oft im Keller.
Alarmieren Sie von außerhalb den Gas-Notdienst: Verlassen Sie die Wohnung oder das Haus und rufen Sie den kostenlosen Gas-Notruf 128 der Wiener Netze an. Dieser Sicherheits-Service ist für Sie gratis – auch wenn es „falscher Alarm“ sein sollte.
Quelle: https://www.wienernetze.at/was-tun-bei-gasgeruch
Weiters müssen entsprechend den „Regeln der ÖVGW Kunden-Erdgasanlagen“ (Richtlinien G K71 und G K72) die Gasinnenanlagen (dies umfasst die Gasinnenleitungen sowie den Gaszähler und die Gasgeräte) mindestens alle 15 Jahre wiederkehrend, sofern in anderen behördlichen Bescheiden nicht kürzere Intervalle vorgeschrieben sind, überprüft werden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen alle Informationen betreffend dem (weiterhin) sicheren Betrieb Ihres Gaskochgerätes geben konnten.
Für Fragen steht Ihnen unser Kundencenter unter der Telefonnummer 01 26 76 001 sehr gerne zur Verfügung.
Stand September 2023
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